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BFH Urteil v. - IV R 215/71 BStBl 1973 II S. 739

Gesetze: GG Art. 14 Abs. 1GewStG § 12GewStG § 8

Leitsatz

Die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zum Gewerbeertrag (§ 8 Nr. 1 GewStG) und die Hinzurechnung von Dauerschulden zum Gewerbekapital (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG) verstoßen auch dann nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn der Gewerbebetrieb keine oder nur geringe Gewinne erzielt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 739
BFHE S. 50 Nr. 110,
HAAAA-99696

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