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Prüfungsfit in Kaufvertragsstörungen
„Pacta sunt servanda.“ Das kommt aus dem Lateinischen und bedeutet: „Verträge sind einzuhalten.“ Für die Praxis bedeutet das, dass sich jeder, sowohl der Käufer als auch der Verkäufer, an die Pflichten aus dem Kaufvertrag halten muss. Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu Kaufvertragsstörungen, die im Zusammenhang mit Prüfungen ein beliebtes Thema sind.
Kaufvertragsstörungen sind sowohl im Themenbereich Vertrieb als auch im Kontext der Beschaffung relevant. Sie werden insbesondere im Lernfeld 3 „Kundenaufträge bearbeiten und überwachen“ behandelt. Fragen bzw. Aufgaben hierzu können entsprechend sowohl in Teil 1 als auch in Teil 2 der Abschlussprüfung gestellt werden.
Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag
Um sich die Theorie rund das Thema Kaufvertragsstörungen besser zu erschließen, hilft es, den Sachverhalt aus der eigenen Perspektive zu betrachten. Beantworte Dir selber folgende Frage: Was erwarte ich, wenn ich etwas kaufe oder verkaufe?
Beispiel: Angenommen, Du kaufst nach der Beendigung Deiner Ausbildung Dein erstes eigenes Auto. Dann erwartest Du, dass das Auto funktioniert, sprich, sich in einem einwandfreien technischen Zustand befind...