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Grundsteuer | BFH hält Bundesmodell für verfassungskonform
Der BFH hält die Vorschriften des
Ertragswertverfahrens, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die
Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer
ab dem
herangezogen werden, für verfassungskonform (, II R 31/24 und II R
3/25).
Sachverhalte: Geklagt hatten Wohnungseigentümer aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin:
Die Kläger in dem Verfahren II R 25/24 sind Miteigentümer einer 54 qm umfassenden vermieteten Eigentumswohnung. Die Wohnung befindet sich in guter Wohnlage in Köln, im Souterrain eines vor 1949 errichteten Mehrfamilienhauses. Der Klägerin des Verfahrens II R 31/24 gehört eine im Jahr 1995 erbaute, selbstgenutzte Wohnung mit 70 qm Wohnfläche in einer sächsisch...