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OLG München Urteil v. - 33 U 1573/24 e

Gesetze: BGB § 2314; BGB § 2325

Leitsatz

Leitsatz:

1. Werden Gesellschaftsanteile unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs unentgeltlich übertragen, hindert dies den Beginn der Abschmelzungsfrist im Sinne des § 2325 BGB, wenn eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögen des Übergebers nicht erfolgt (Anschluss an , NJW 1994, 1791). Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn sich der Übergeber einen Quotennießbrauch in Höhe von 95% an den Gesellschaftsanteilen vorbehält.

2. Der Pflichtteilsberechtigte kann als Ausfluss des Niederstwertprinzips verlangen, dass eine vom Erblasser verschenkte Immobilie zu den Stichtagen des Schenkungsvollzugs und des Erbfalls bewertet wird, um den maßgeblichen Wert für die Bezifferung seines Pflichtteilsergänzungsanspruches zu ermitteln.

Fundstelle(n):
SAAAK-06231

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