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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 BA 15/24

Gesetze: SGB IV § 7 Abs. 1; SGB IV § 28p; SGB V § 124

Leitsatz

Leitsatz:

Die Tätigkeit als Physiotherapeutin kann grundsätzlich sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch einer selbstständigen Tätigkeit erbracht werden. Hat eine Physiotherapeutin jedoch selbst keine Zulassung als Leistungserbringerin und erfolgt die Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen über eine Physiotherapiepraxis mit entsprechender Zulassung, so spricht dies allerdings wesentlich für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung.

Fundstelle(n):
DAAAK-06223

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