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LSG Hessen Urteil v. - L 7 AS 88/22 NK

Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist die vom Kreistag des Vogelsbergkreises in der Sitzung vom 29. Oktober 2020 beschlossene und zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene Satzung zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) (Unterkunftskosten-Satzung).

Fundstelle(n):
EAAAK-06172

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