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LSG Hessen Urteil v. - L 3 SB 86/23

Die Beteiligten streiten einerseits um die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 80 nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX) für den Zeitraum vom 19. Juni 2017 bis 25. August 2021. Andererseits begehrt der Kläger im Berufungsverfahren, einen GdB von mindestens 90 bereits ab dem 15. Dezember 2020 festzustellen.

Fundstelle(n):
EAAAK-06159

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