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Grundsteuer | Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids nach dem Landesrecht Baden-Württemberg (FG)
Für eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids
reicht es nicht aus, lediglich mitzuteilen, das Landesgrundsteuergesetz sei
verfassungswidrig. Erforderlich ist zudem die Darlegung eines besonderen
Aussetzungsinteresses (FG Baden-Württemberg, Beschlüsse v. - 2 V
442/25 sowie v. - 2 V 440/25; Beschwerden nicht
zugelassen).
Sachverhalt: In beiden Verfahren hatten die Eigentümer von Grundstücken keine Steuererklärungen beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Das jeweils zuständige Finanzamt stellte den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag von Amts wegen fest. Die Steuerpflichtigen legten Einspruch ein. Das Finanzamt lehnte die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung ab. Die Steuerpflichtigen stellten bei Gericht Anträge auf Au...