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Grundsteuer | Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids nach dem Landesrecht Baden-Württemberg (FG)
Für eine Aussetzung der Vollziehung
eines Grundsteuerwertbescheids reicht es nicht aus, lediglich mitzuteilen, das
Landesgrundsteuergesetz sei verfassungswidrig. Erforderlich ist zudem die
Darlegung eines besonderen Aussetzungsinteresses (FG Baden-Württemberg,
Beschlüsse v. - 2 V 442/25 sowie v.
- 2 V
440/25; Beschwerden nicht zugelassen).
Sachverhalt: In beiden Verfahren hatten die Eigentümer von Grundstücken keine Steuererklärungen beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Das jeweils zuständige Finanzamt stellte den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag von Amts wegen fest. Die Steuerpflichtigen legten Einspruch ein. Das Finanzamt lehnte die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung ab. Die Steuerpflichtigen stellten bei Gericht Anträge auf ...