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Einkommensteuer | Datenaustausch im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026 (BMF)
Das BMF informiert über den
Datenaustausch zwischen Unternehmen, der privaten Krankenversicherung,
Steuerverwaltung und Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab
2026. Das Papierbescheinigungsverfahren wird durch das elektronische
Übermittlungsverfahren ersetzt.
Hintergrund: Im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden dem Arbeitgeber die für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs benötigten Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklasse und Freibeträge) zum automatisierten Datenabruf bereitgestellt. Die ELStAM sind in einer Datenbank der Steuerverwaltung hinterlegt und stehen dem berechtigten Arbeitgeber zum elektronischen Abruf bereit.
Das BMF führt hierzu weiter aus:
Um den bürokratischen Aufwand bei der lohnsteuerlichen Beh...