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Sächsisches FG Urteil v. - 4 K 764/23

Gesetze: KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b), GG Art. 3 Abs. 1

Kfz-Steuer für Diesel-Personenkraftfahrzeuge verfassungsgemäß

Leitsatz

1. Die auf § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) KraftStG basierende Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-Pkw ist nicht verfassungswidrig. Die Regelungen in § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) KraftStG zur unterschiedlichen Besteuerung von Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotoren sind verfassungsgemäß; insbesondere verletzen sie nicht das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG. Insoweit ist unerheblich, dass die Preise für Diesel seit Anfang 2022 ggf. nahezu genauso hoch wie die Benzinpreise sind.

2. Durch die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor zum sollte der Steuervorteil ausgeglichen werden, der durch die ebenfalls am durch das Verbrauchsteueränderungsgesetz in Kraft getretene Mineralölsteuererhöhung für Vergaserkraftstoff eingetreten ist. Insbesondere zur Schonung der Halter von Nutzfahrzeugen war die Besteuerung von Dieselkraftstoff nicht angehoben worden. Für Halter von Personenkraftwagen sollte der Vorteil bei der Mineralölbesteuerung durch eine Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer ausgeglichen werden. Seitdem ist bei allen Erhöhungen der Mineralöl- bzw. Energiesteuer die Differenz zwischen der Besteuerung von Benzin und Diesel beibehalten worden.

Fundstelle(n):
QAAAK-06074

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