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Track 08 | Vermietung von Ferienwohnungen: Drei- bis Fünf-Jahres-Zeitraum zur Prüfung der Auslastung
Der Bundesfinanzhof hat aktuell die bisherigen Grundsätze bestätigt, nach denen bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung Verluste ohne weitere Voraussetzungen steuerlich anzuerkennen sind, wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht um mindestens 25 % unterschritten wird. Neu ist die Klarstellung, dass bei der durchschnittlichen Auslastung auf einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen ist.
Wir beginnen heute mit zwei bemerkenswerten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, die möglicherweise für die Vermieter unter Ihren Mandanten von Interesse sind. So hat das höchste deutsche Steuergericht die Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen konkretisiert.
Im Streitfall vermietete die Steuerpflichtige eine Ferienwohnung in einem bekannten Tourismusort. Sie erzielte durchgängig Verluste. Mit dem Finanzamt kam es zum Streit darüber, ob die Voraussetzungen erfüllt waren, die für die steuerliche Anerkennung der Vermietung einer Ferienwohnung gelten.
Der für die Vermietungseinkünfte zuständige IX. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung die bisherigen Grundsät...