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Track 04 | Umsatzsteuer: BMF hat Anwendungsschreiben zur E-Rechnung in wichtigen Punkten ergänzt
Die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem wirft zahlreiche praktische Probleme auf. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt ergänzend zu seinem ersten Anwendungsschreiben aus Oktober 2024 wichtige Fragen geklärt, insbesondere zu den Anforderungen an die zulässigen Formate, zur Validierung von E-Rechnungen sowie zu eventuellen Rechnungsberichtigungen bei der Änderung des Leistungsumfangs.
Es liegt auf der Hand, dass auch das zweite Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur verpflichtenden Einführung der elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem eine große Bedeutung in der Praxis hat.
Die erste Anweisung zu der Neuregelung durch das Wachstumschancengesetz stammte vom Oktober 2024. Zwischenzeitlich hat das Bundesfinanzministerium noch einmal nachgelegt und – auf den Tag genau ein Jahr später – einige Zweifelsfragen geklärt. Die Zeit zwischen dem Entwurf und dem finalen Schreiben war in diesem Fall übrigens nicht so lang wie bei den Bildungsleistungen. Es waren knapp vier Monate. Das liegt sicher im Rahmen.
Der Hintergru...