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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 02-03 | Umsatzsteuer: Erfreuliche Übergangsregelung zur Steuerbefreiung von Bildungsleistungen

Durch das JStG 2024 wurde zum die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. Das Bundesfinanzministerium hat zwischenzeitlich – reichlich spät – das finale Schreiben zur Anpassung des UStAE an die Neufassung veröffentlicht. Eine positive Überraschung gegenüber dem Entwurf ist die nunmehr gewährte Übergangsfrist bis Ende 2027. Bis dahin können Unternehmen die bisherige Rechtslage weiter anwenden und sich auf bereits erteilte Anerkennungen stützen.

Zur Umsatzsteuer hat es in den letzten Wochen gleich mehrere wichtige Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums gegeben, die mit großer Spannung erwartet worden waren. Ein Anwendungsschreiben ist so bedeutsam, dass wir es in der kommenden Ausgabe – als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten – zu unserem Thema des Monats machen wollen. Ich spreche von den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums zur Steuerbefreiung von Leistungen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen. Wir warten die Reaktionen der Praxis ab – und die Kommentierungen in den Zeitschriften des NWB-Verlags – und werden Sie dann im Februar in „Steuern mobil” umfasse...