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Track 25 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung für Mitgliedsbeiträge, die auf Rechtsberatung entfallen
Ein eingetragener Verein, der seine Mitglieder – finanziert über die Einnahme von Mitgliedsbeiträgen – zu Rechtsfragen berät, ist nach einem aktuellen Urteil des FG Sachsen zwar insoweit Unternehmer, da er zur Erzielung von Einnahmen eine gewerbliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig ausübt. Es liegt aber eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. des § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG vor, die steuerbefreit ist. Die Revision ist beim BFH anhängig.
Wir kommen damit zur Umsatzsteuer. Konkret: zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG.
Nach dieser Vorschrift sind steuerfrei: die Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungsteuergesetzes. Das gilt auch dann, wenn die Zahlung des Versicherungsentgelts nicht der Versicherungsteuer unterliegt.
Der Streitfall betrifft einen Mieterverein. Der eingetragene Verein bot seinen Mitgliedern – finanziert durch die Mitgliedsbeiträge – eine außergerichtliche Beratung zu mietrechtlichen Fragen an.
Das Sächsische FG stellte zunächst klar: Der Verein ist insoweit Unternehmer, da er zur Erzielung von Einnahmen eine gewerbliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig ausübt.
Diese Leistung ist aber umsatzsteuerfrei. Es liege – so die ...