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Track 24 | Lohnsteuer: Kostenlose Teilnahme an Gesundheitstraining ohne beruflichen Bezug führt zu Arbeitslohn
Nimmt ein Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers an einem mehrwöchigen Gesundheitstraining teil, führt dies nach einem aktuellen Urteil des FG Nürnberg zu Arbeitslohn, wenn es um die allgemeine Stärkung der Gesundheit des Arbeitnehmers und nicht um die Beseitigung berufsspezifisch bedingter Gesundheitsrisiken oder -schäden geht. Die Maßnahme erfolge dann nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Das letzte Wort hat der BFH.
Der VI. Senat des BFH ist auch gefragt bei einem Musterprozess, in dem es um die Frage geht, ob die Teilnahme an einem vom Arbeitgeber angebotenen Gesundheitstraining zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt.
Ein Unternehmen bot seinen Mitarbeitern ein mehrwöchiges Gesundheitstraining an. Die Teilnahme war freiwillig. Das Gesundheitstraining sollte den Arbeitnehmern einen gesunden Lebensstil näherbringen und bestand aus mehreren Modulen wie Bewegungsförderung, gesunde Ernährung und psychische Gesundheit. Bei Teilnahme wurden neun Urlaubstage auf den Jahresurlaub angerechnet. Zuzahlungen mussten keine geleistet werden.
Das Unternehmen ging davon aus, dass der geldwerte Vorteil nicht als Arbeitslohn a...