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Track 15 | Schenkungsteuer: Befreiung bei Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR
Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten ist nach einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des Bundesfinanzhofs in Höhe des hälftigen Miteigentumsanteils auch dann zu gewähren, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Unabhängig vom Zivilrecht ist der begünstigte Ehegatte in diesem Fall als bereichert anzusehen. Folgerichtig sei ihm die Steuerbefreiung zu gewähren.
Gute Nachrichten gibt es bei der Erbschaftsteuer, was die Steuerbefreiung für ein Familienheim angeht. Der Bundesfinanzhof hat nämlich zugunsten der Steuerzahler entschieden: Die unentgeltliche Übertragung eines Familienheims auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, stellt eine Schenkung in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims dar. Diese Schenkung ist jedoch steuerbefreit, da auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim von der Steuerbefreiung erfasst wird.
Im Streitfall waren der Kläger und seine Ehefrau je zur Hälfte Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rech...