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BFH Urteil v. - VIII R 72/71 BStBl 1973 II S. 663

Leitsatz

Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der am Dienstag nach Ostern ablaufenden Revisionsbegründungsfrist kann nicht stattgeben werden, wenn der Antrag allein mit dem Hinweis begründet wird, die Begründungsschrift sei am Gründonnerstag um 18 Uhr eingeschrieben in Köln aufgegeben worden.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 663
BFHE S. 297 Nr. 109,
WAAAA-99665

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