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Grundsteuer | Höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke aus fiskalischen Gründen verstoßen gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit (VG)
Das VG Gelsenkirchen hat
entschieden, dass die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen
festgelegten höheren Hebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer für in der
jeweiligen Gemeinde liegende Nichtwohngrundstücke gegen den
verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Darauf
basierende Grundsteuerbescheide sind rechtswidrig (VG Gelsenkirchen, Urteile v.
- 5 K 2074/25 (Essen), 5 K 3234/25 (Bochum), 5 K 3699/25 (Dortmund),
5 K 5238/25 (Gelsenkirchen); Urteile nicht rechtskräftig).
Sachverhalt: Die Kläger sind Eigentümer von Grundstücken in der jeweilig beklagten Gemeinde. Sie klagen gegen Grundsteuerbescheide, mit denen die Gemeinde die Grundsteuer für ihre Grundstücke festgesetzt hat. Diese Grundstücke hatten die zuständigen ...