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Kommentierte Nachricht PiR 12/2025 S. 384

EU | Erweiterung der Übergangsregelungen für bereits nach ESRS berichtende Unternehmen im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Am wurde der sogenannte „Quick Fix“ zum ESRS Set 1 als Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die EU-Kommission hatte zuvor am einen delegierten Rechtsakt zur Änderung des ESRS Set 1 erlassen. Nachdem das Europäische Parlament und der Europäische Rat innerhalb der sogenannten scrutiny period keine Einwände gegen den delegierten Rechtsakt erhoben haben, konnte die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Diese ist damit zu unmittelbar geltendem EU-Recht geworden.

Hierdurch wird zum einen eine Anwendung der Übergangsvorschriften auch für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 erlaubt: Damit brauchen Unternehmen der sogenannten Welle 1 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 keine zusätzlichen Angaben zu ...

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PiR - Internationale Rechnungslegung