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BFH Urteil v. - IV R 118/72 BStBl 1973 II S. 636

Leitsatz

Bei einem Opernsänger ist auch bei einer länger als sieben Tage dauernden Gastspieltätigkeit eine selbständige Tätigkeit jedenfalls dann anzunehmen, wenn er sich nur für die Übernahme einer Rolle, wenn auch in mehreren Aufführungen innerhalb einer Spielzeit, verpflichtet.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 636
BFHE S. 357 Nr. 109,
TAAAA-99653

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