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BFH Urteil v. - IV R 181/70 BStBl 1973 II S. 631

Leitsatz

Aufwendungen für eine Hausgehilfin sind auch dann keine Betriebsausgaben, wenn sie der Mutter eines Kindes die Ausübung ihres Berufes, z.B. als Rechtsanwältin, erst ermöglichen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 631
BFHE S. 346 Nr. 109,
JAAAA-99652

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