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Vermeidung von Umsatzsteuer durch Entnahme vor Verkauf
Das Entnahme-Verkauf-Modell ist eine interessante Gestaltung bei der Umsatzsteuer. Ein Gegenstand, der ohne Recht auf Vorsteuerabzug erworben oder ins Unternehmen eingelegt wurde, kann danach vor einer Veräußerung aus dem Unternehmensvermögen entnommen werden, ohne dass Umsatzsteuer anfällt. Die nachfolgende Veräußerung erfolgt nicht mehr im Rahmen des Unternehmens und ist nicht steuerbar. Das FG Niedersachsen hat jetzt die Voraussetzungen präzisiert.
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Unser Thema des Monats ist jetzt eine interessante Gestaltung bei der Umsatzsteuer. Ein Gegenstand, der ohne das Recht auf einen Vorsteuerabzug erworben oder ins Unternehmen eingelegt wurde, kann nämlich vor der Veräußerung aus dem Unternehmen entnommen werden, ohne dass Umsatzsteuer anfällt. Die nachfolgende Veräußerung erfolgt dann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs nicht mehr im Rahmen des Unternehmens und ist somit nicht steuerbar.
Ein typisches Beispiel ist ein Firmenwagen,...