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Berufsrecht | Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2026 (WPK)
Die WPK hat die Schwerpunkte der
Abschlussdurchsicht für 2026 veröffentlicht.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht* ergeben sich für das Jahr 2026 folgende geplante Schwerpunkte:
Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB)
Modifizierungen von Prüfungsurteilen im Bestätigungsvermerk (§ 322 Abs. 4 und 5 HGB),
Hinweise zur Hervorhebung eines Sachverhalts nach § 322 Abs. 3 Satz 2 HGB,
Hinweise auf bestandsgefährdende Risiken nach § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB,
Aufnahme eines Abschnitts zu sonstigen Informationen (ISA [DE] 720);
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Beurteilung der Fortführungs-Prämisse bei Vorliegen einer wesentlichen Unsicherheit i. S. d. IDW PS 270 n.F. (10.2021) (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB),
Angabepflichten bei Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken (wesentliche Unsi...