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BFH Urteil v. - IV R 59/70 BStBl 1973 II S. 610

Gesetze: EStDV § 82fEStG § 34c Abs. 4

Leitsatz

Bei der Ermittlung der nach § 34c Abs. 4 Satz 2 EStG begünstigten Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr sind die Sonderabschreibungen nach § 82f Abs. 1 EStDV, die im Jahr der Indienststellung des betreffenden Handelsschiffes und in den folgenden Wirtschaftsjahren seines Betriebes geltend gemacht werden, einzubeziehen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 610
BFHE S. 312 Nr. 109,
KAAAA-99643

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