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Online-Nachricht - Dienstag, 02.12.2025

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Sammlermünzen (BMF)

Dekorative GrafikDas BMF hat zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Umsätze mit Sammlermünzen Stellung genommen und den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2026 bekannt gegeben ().

Hintergrund: Auf die steuerpflichtigen Umsätze mit Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 54 Buchst. c Doppelbuchst. cc der Anlage 2 zum UStG).

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: (lb)

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