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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 AS 295/24

Die Klägerin begehrt für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für Haushaltsstrom sowie aufgrund von Mehrbedarfen für eine kostenaufwändige Ernährung, für Medikamente und Hygieneartikel. Ferner begehrt sie weitere Leistungen in Höhe von 100 Euro monatlich aufgrund eines Sonderbedarfs infolge der COVID-19-Pandemie.

Fundstelle(n):
CAAAK-05662

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