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Bauabzugsteuer | Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen (LfSt)
Das Landesamt für Steuern
Rheinland-Pfalz (LfSt) informiert über die Beantragung von
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen. Freistellungsbescheinigungen
können im Finanzamt vor Ort nicht mehr sofort ausgestellt werden, das LfSt
bittet darum den Antrag auf Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung
künftig frühzeitig einzureichen.
Hintergrund: Die Freistellungsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das Unternehmen im Baugewerbe benötigen, um von Steuerabzügen für bestimmte Bauleistungen befreit zu werden.
Hierzu führt das LfSt weiter aus:
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen (§ 48b EStG) können im Finanzamt vor Ort nicht mehr sofort ausgestellt und direkt ausgehändigt werden. Grund ist die bundesweit einheitliche Umstellung des Verfahrens zur z...