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Familienrecht | Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem (OLG)
Das OLG Düsseldorf hat die sog.
Düsseldorfer Tabelle zum aktualisiert. Gegenüber der Tabelle 2025 sind
die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden.
Außerdem sind die Anmerkungen zur Tabelle um Regelungen des angemessenen
Selbstbehalts bei der Inanspruchnahme von Kindern auf Elternunterhalt und von
Großeltern auf Enkelunterhalt ergänzt worden.
Hintergrund: Die Düsseldorfer Tabelle ist ein allgemein anerkanntes Hilfsmittel für die Ermittlung des angemessenen Unterhalts i. S. des § 1610 BGB. Die in der Tabelle ausgewiesenen Richtsätze sind Erfahrungswerte, die den Lebensbedarf des Kindes ausgerichtet an den Lebensverhältnissen der Eltern und an seinem Alter auf der Grundlage durchschnittlicher Lebenshaltungskosten typisieren, um so eine gleich...