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Finanzverwaltung | Überprüfung des Zahlungsempfängers bei Überweisungen (LfSt)
Am sind für viele
Steuerzahler wieder Steuervorauszahlungen fällig. In diesem Zusammenhang bittet
das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz darum, unbedingt darauf zu
achten, bei Überweisungen von Steuerzahlungen die richtige Empfängerbezeichnung
anzugeben. Diese lautet für alle Steuerzahlungen an die rheinland-pfälzische
Steuerverwaltung „Finanzamt Idar-Oberstein“.
Hintergrund: Seit dem erfolgt bei Überweisungen innerhalb der EU eine Überprüfung, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (bekannt als Verification of Payee, VoP).
Hierzu führt das LfSt weiter aus:
Um Verzögerungen zu vermeiden, ist die korrekte Angabe des Empfängers erforderlich. Dies dient der Vermeidung von Fehl- und Betrugsüberweisungen.
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