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Online-Nachricht - Montag, 01.12.2025

Finanzverwaltung | Überprüfung des Zahlungsempfängers bei Überweisungen (LfSt)

Dekorative GrafikAm sind für viele Steuerzahler wieder Steuervorauszahlungen fällig. In diesem Zusammenhang bittet das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz darum, unbedingt darauf zu achten, bei Überweisungen von Steuerzahlungen die richtige Empfängerbezeichnung anzugeben. Diese lautet für alle Steuerzahlungen an die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung „Finanzamt Idar-Oberstein“.

Hintergrund: Seit dem erfolgt bei Überweisungen innerhalb der EU eine Überprüfung, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (bekannt als Verification of Payee, VoP).

Hierzu führt das LfSt weiter aus:

  • Um Verzögerungen zu vermeiden, ist die korrekte Angabe des Empfängers erforderlich. Dies dient der Vermeidung von Fehl- und Betrugsüberweisungen.

  • Alle Steuerzahlungen, unabhängi...