BPatG Urteil v. - 3 Ni 12/23 (EP), 3 Ni 12/24 (EP)
Leitsatz
Sieht ein Patentanspruch vor, dass die Zusammensetzung des geschützten Erzeugnisses einer bestimmten Formel genügen muss, reicht es für eine neuheitsschädliche Vorwegnahme des geschützten Gegenstands aus, wenn der von der Formel definierte Bereich so breit ist, dass darunter zwangsläufig einzelne Ausführungsbeispiele des Standes der Technik fallen und sich ein patentgemäßer Wert bei einer Nacharbeitung nicht nur zufällig unter bestimmten Rahmenbedingungen einstellt (im Anschluss an , GRUR 2025, 1150 Rn. 72 f. – Hohlfaserdialysator und Urteil vom – X ZR 15/22, GRUR 2024, 749 Rn. 76 f. – Organogelmaterial).