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Online-Nachricht - Freitag, 28.11.2025

Sozialversicherung | Einkommensanrechnung des Ehepartners bei der Grundrente nicht verfassungswidrig (BSG)

Dekorative GrafikBei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten - anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - angerechnet. Die Einkommensanrechnung des Ehepartners bei der Grundrente verstößt nicht gegen Verfassungsrecht ().

Hierzu führt das BSG weiter aus:

  • Es bestehen hinreichende sachliche Gründe, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Der Gesetzgeber verfügt bei aus Bundesmitteln zum sozialen Ausgleich gewährten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung über einen weiten Gestaltungsspielraum. Sein erklärtes Regelungsziel war es, den steuerfinanzierten Grundrentenzuschlag als Maßnahme des sozialen Ausgleichs nur in Abhängigkeit von einem „Grundrentenbedarf“ zu gewähren. Dieser sollt...

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