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Arbeitsrecht | Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge - Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung (BAG)
Eine tarifvertragliche Bestimmung,
nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab
der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der
Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Die
Benachteiligung kann für die Vergangenheit nur dadurch beseitigt werden, dass
die Grenze für die Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen bei
Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis ihrer individuellen Wochenarbeitszeit zur
Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter abgesenkt wird. Teilzeitbeschäftigten
steht unter dieser Voraussetzung ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge zu, ohne
dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer
diskriminierenden Regelung einzuräumen ist ().
Hintergrund: Ein ...