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BFH Urteil v. - VI R 345/69 BStBl 1973 II S. 478

Leitsatz

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die zweite Berufsausbildung eines Kindes nach Vollendung des 27. Lebensjahrs rechtfertigen in der Regel keine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung, wenn das Kind bereits eine abgeschlossene, seinen Unterhalt sichernde Berufsausbildung hat und der erlernte Beruf auch ausgeübt werden könnte. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang das Kind bereits öffentlich finanzierte Ausbildungsmöglichkeiten in Anspruch genommen hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 478
BFHE S. 111 Nr. 109,
XAAAA-99575

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