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LSG Hamburg Urteil v. - L 3 VE 6/22

Der Kläger begehrt die Gewährung von Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) nach einem Grad der Schädigung (im Folgenden: GdS) von 40 im Zusammenhang mit einer Gewalttat durch seinen ehemaligen Geschäftspartner B. am 23. oder 24. Mai 2017.

Fundstelle(n):
PAAAK-05059

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