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BFH Urteil v. - I R 170/70 BStBl 1973 II S. 465

Gesetze: AO § 106GmbHG § 73

Leitsatz

Die Pflicht des Abwicklers einer GmbH, nach Auflösung der Gesellschaft dafür zu sorgen, daß Mittel zur Bezahlung der Steuerschulden zurückgehalten und die Steuerschulden bezahlt werden (§ 106 AO), schließt die Pflicht ein, die handelsrechtlichen Vorschriften über das Sperrjahr (§ 73 GmbHG) zu beachten.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 465
BFHE S. 482 Nr. 108,
ZAAAA-99570

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