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BFH Urteil v. - IV R 231/69 BStBl 1973 II S. 458

Leitsatz

Die Tätigkeit eines Synchronsprechers ist in der Regel eine selbständige Tätigkeit.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 458
BFHE S. 39 Nr. 109,
OAAAA-99565

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