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BFH Urteil v. - VI R 146/69 BStBl 1973 II S. 421

Gesetze: LStR 21

Leitsatz

Stellt der Bescheid, mit dem das FA die pauschale Besteuerung des Arbeitslohnes von Aushilfskräften zuläßt, für die Bemessungsgrundlage auf den Arbeitslohn der Aushilfskräfte ab, so sind Reisekosten, die der Arbeitgeber den Aushilfskräften im Rahmen des Abschn. 21 LStR erstattet, in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Lohnsteuer nicht einzubeziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 421
BFHE S. 322 Nr. 108,
KAAAA-99549

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