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BFH Urteil v. - VI R 255/68 BStBl 1973 II S. 415

Leitsatz

Die Erhebung von Kirchensteuer nach den Grundsteuermeßbeträgen nur für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen - und nicht auch für das übrige Grundvermögen - neben einer Erhebung der Kirchensteuer vom Einkommen widerspricht nicht § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Lande Nordrhein-Westfalen (KiStG) vom (GVBl NW 1962, 223) und ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 415
BFHE S. 464 Nr. 108,
WAAAA-99545

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