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Online-Nachricht - Donnerstag, 20.11.2025

Einkommensteuer | Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen (BMF)

Dekorative
		  GrafikDas BMF hat ausführlich zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben Stellung genommen und die bisherigen Regelungen des (BStBl 2021 I S. 908) ergänzt ().

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

Das neue Schreiben ergänzt die bisherigen Regelungen des (BStBl 2021 I S. 908) zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen um Regelungen aufgrund der Einführung der E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem durch das Wachstumschancengesetz vom (BGBl. I 2024 Nr. 108).

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