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BFH Urteil v. - VIII R 4/72 BStBl 1973 II S. 387

Leitsatz

Ist die besondere Feststellung des nachzuversteuernden Betrages im Sinne von § 10a Abs. 1 letzter Satz EStG im Steuerbescheid für das Jahr des nicht entnommenen Gewinns unterblieben, so kann sie durch eine Ergänzung dieses Bescheides nachgeholt werden. Der VIII. Senat führt insoweit die Rechtsprechung des VI. Senats des (BFHE 68, 119, BStBl III 1959, 46) fort.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 387
BFHE S. 315 Nr. 108,
DAAAA-99534

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