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BFH Urteil v. - VIII R 48/68 BStBl 1973 II S. 386

Gesetze: EStG § 10d

Leitsatz

Der Verlust, der dem Inhaber mehrerer Gewerbebetriebe in einem dieser Betriebe entstanden ist, kann nicht nach § 10d EStG in den Folgejahren wie Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn das Ergebnis eines anderen Betriebs nicht ordnungsmäßig ermittelt wurde, selbst dann nicht, wenn die Geschäfte dieses Betriebes geringen Umfangs und im Rahmen des Gesamtergebnisses geringfügig waren.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 386
BFHE S. 312 Nr. 108,
TAAAA-99533

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