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BFH Urteil v. - VIII R 40/68 BStBl 1973 II S. 385

Gesetze: EStG § 10dEStG § 4 Abs. 1 (a.F., n.F.)EStG § 13EStG § 4 Abs. 3, 4EStG § 5 Abs. 1, 4EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Der Verlustabzug nach § 10d EStG ist auch dann nicht zulässig, wenn in einem weiteren Betrieb derselben Einkunftsart des Steuerpflichtigen ein Verlust entstanden ist, der nicht nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG durch Vermögensvergleich, sondern durch Überschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermittelt wurde.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 385
BFHE S. 308 Nr. 108,
JAAAA-99532

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