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Bilanzierung bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter
Handelsbilanz – IDW RS FAB 7
Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personenhandelsgesellschaft konnte seit der letzten Änderung des IDW RS HFA 7 in zwei Varianten bilanziell abgebildet werden. Diese werden zur Verdeutlichung jeweils mit einem Beispiel dargestellt. Außerdem wurden in der nun geltenden Fassung des IDW RS FAB 7 ergänzende Ausführungen zu zwei Fällen aufgenommen. Es handelt sich um eine Abfindung, die geringer ist als der Buchwert des Kapitalanteils sowie die Abfindung mit Vermögensgegenständen. Auch hierzu finden sich im Artikel die notwendigen Aussagen.
Die grundsätzlich möglichen Methoden beim ersatzlosen Ausscheiden eines Gesellschafters zur bilanziellen Abbildung sind unverändert: erfolgsneutrale Behandlung oder Abbildung als Erwerbsvorgang.
Die Abfindung mit Sachwerten ist systematisch wie die Abfindung mit Geld zu behandeln.
Bei einer Abfindung unterhalb des Buchwerts ist zu differenzieren, welche grundlegende Methode angewendet wurde.
Das IDW hat die bisherigen Grundsätze um Ausführungen in den Rz. 59a bis 59d erweitert. Die Fälle, weshalb eine Abfindung den Wert des Kapitals nicht erreicht, sind nachvollziehbar,...