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BFH Urteil v. - VI R 201/69 BStBl 1973 II S. 903

Gesetze: AO § 223

Leitsatz

Werden hinterzogene Lohnsteuerbeträge von einem Arbeitnehmer nach § 223 AO nachgefordert, so sind Steuerermäßigungsgründe, die der Arbeitnehmer im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren hätte geltend machen können, auch nach Ablauf der Frist für den Antrag auf Durchführung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichs zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 903
BFHE S. 343 Nr. 108,
JAAAA-99519

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