Minderheitsgesellschafter kann als selbstständiger Steuerberater mitarbeiten
Leitsatz
1. Ein Steuerberater kann für eine Steuerberatungsgesellschaft, deren Gesellschafter er ist, als selbständiger freier Mitarbeiter tätig werden, wenn er kein Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist.
2. Die Tätigkeit eines Minderheiten-Gesellschafters einer Steuerberatungsgesellschaft, der nicht als Geschäftsführer tätig ist, kann als selbständige Tätigkeit eingestuft werden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse dies nahelegen.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2025 S. 2500 Nr. 43 DStR-Aktuell 2025 S. 12 Nr. 38 GmbH-StB 2025 S. 304 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2025 S. 2850 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2025 S. 2850 TAAAK-04385
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