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BFH Urteil v. - III R 134/71 BStBl 1973 II S. 276

Gesetze: AO § 131

Leitsatz

Die auf einen forstwirtschaftlichen Betrieb entfallende Vermögensteuer kann für die Jahre 1967 und 1968 nicht mit der Begründung nach § 131 AO erlassen werden, es liege eine sachliche Unbilligkeit darin, daß für diese Jahre der Vermögensbesteuerung nicht schon der auf den festgestellte niedrigere Einheitswert des forstwirtschaftlichen Betriebs zugrunde gelegt werde.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 276
BFHE S. 247 Nr. 108,
IAAAA-99502

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