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Testamentsvollstreckung | Zustimmungsklärung des Erben zur Veräußerung eines Nachlassgrundstücks
Benötigt der Testamentsvollstrecker für eine nicht voll entgeltliche Veräußerung eines Nachlassgrundstücks (hier: Kaufpreis von 90.000 € bei einem Grundstückswert von 195.000 €) die Zustimmung des Erben (vgl. § 2206 BGB i. V. mit § 2205 Satz 3 BGB), kann die Einholung der Zustimmungserklärung am Maßstab der Sittenwidrigkeit gemessen werden. Die sittenwidrige Einholung der erforderlichen Zustimmungserklärung des Erben hat die Nichtigkeit sowohl des Verpflichtungs- als auch des Verfügungsgeschäfts zur Folge.
Das Gericht überträgt die zum sittenwidrigen Grundstücksverkauf entwickelten Wertungsgesichtspunkte auf die vorliegende Konstellation der konstitutiven Zustimmung des Erben zum Verkauf eines Nachlassgrundstücks durch den Testamentsvollstrecker. Ein Grundstücksgeschäft ist wegen Wuchers sittenwidrig (vgl....