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Melderecht | Auskunftssperre im Melderegister bei Gefährdung aus beruflicher Tätigkeit
Die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister (vgl. § 51 Abs. 1 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes) verlangt eine individuelle Gefahrenprognose, die auch die Zugehörigkeit zu einem Personenkreis in den Blick nimmt, der sich aufgrund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein in verstärktem Maß Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht.
Mitarbeiter einer besonderen Abteilung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begehrten die Eintragung einer Melderegistersperre wegen einer Gefährdung, die sie mit ihrer beruflichen Tätigkeit begründeten. Die Abteilung ermittelt regelmäßig in Fällen organisierter Kriminalität, der Terrorismusfinanzierung und im Reichsbürgermilieu. Die Mitarbeiter machten unter Hinweis auf mehrere V...